Die Magna Carta („Große Urkunde der Freiheiten“) wurde im Jahr 1215 in England verabschiedet. Sie gilt als eines der bedeutendsten Dokumente der Rechtsgeschichte und als wichtiger Schritt hin zu Rechtsstaatlichkeit, Schutz individueller Rechte und Begrenzung staatlicher Macht.
Diese Grundgedanken spiegeln sich auch in der rechtlichen Betreuung wieder:
- Wahrung der Rechte und Interessen betreuter Menschen
- Schutz der Selbstbestimmung
- Respekt vor dem freien Willen der betreuten Person
- Rechtssicherheit und Verlässlichkeit
- Verantwortung und Transparenz im Handeln
- Unterstützung statt Bevormundung
Bezug zur rechtlichen Betreuung
Das moderne Betreuungsrecht verfolgt den Grundsatz:
So viel Selbstbestimmung wie möglich, so viel Unterstützung wie nötig.
Genau dieser Gedanke steht auch in der Tradition der Magna Carta:
– Der Mensch steht im Mittelpunkt, seine Rechte werden geschützt und seine Würde geachtet. –
Das bedeutet für uns –
- die Rechte des Einzelnen schützen
- die Selbstbestimmung stärken
- Verantwortung übernehmen.
