Aufgabenprofil

Rechtliche Betreuung

Als gerichtlich bestellte rechtliche Betreuer unterstützen wir volljährige Menschen, die aufgrund einer Erkrankung, Behinderung oder anderer Einschränkungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können.

Die Betreuung erfolgt ausschließlich im Rahmen der vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreise und orientiert sich stets am Wohl, den Wünschen und dem Willen der betreuten Person.

Tätigkeitsbereiche

Gesundheitsfürsorge

  • Unterstützung bei medizinischen Angelegenheiten
  • Kommunikation mit Ärzten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • Mitwirkung bei medizinischen Entscheidungen im Rahmen des gerichtlichen Aufgabenkreises
  • Organisation notwendiger Hilfen und Versorgungsleistungen

Aufenthaltsbestimmung

  • Unterstützung bei Fragen des Wohnens und Aufenthalts
  • Mitwirkung bei Heimaufnahmen oder Wohnungswechseln
  • Organisation geeigneter Wohn- und Betreuungsformen

Behörden- und Sozialleistungsangelegenheiten

  • Vertretung gegenüber Behörden und Sozialleistungsträgern
  • Beantragung von Renten, Grundsicherung, Pflegeleistungen und weiteren Ansprüchen
  • Unterstützung bei Verwaltungsverfahren

Wohnungs- und Vertragsangelegenheiten

  • Prüfung und Verwaltung bestehender Verträge
  • Abschluss, Änderung oder Kündigung von Verträgen im Rahmen der Betreuung
  • Regelung von Miet- und Wohnungsangelegenheiten
  • Sicherung und Verwaltung von Wohnraum

Post- und Behördenverkehr

  • Entgegennahme und Bearbeitung wichtiger Post
  • Korrespondenz mit Gerichten, Behörden, Versicherungen und Vertragspartnern
  • Fristgerechte Bearbeitung von Angelegenheiten

Vermögenssorge

  • Verwaltung von Giro-, Spar- und sonstigen Konten
  • Regelung des Zahlungsverkehrs
  • Prüfung und Begleichung laufender Verpflichtungen
  • Beantragung und Verwaltung von Sozialleistungen
  • Sicherung von Ansprüchen gegenüber Behörden und Versicherungen
  • Erstellung von Vermögensverzeichnissen und Rechnungslegungen

Grundsätze unserer Arbeit

  • Respekt vor den Wünschen und Entscheidungen der betreuten Person
  • Förderung von Selbstbestimmung und Eigenständigkeit
  • Persönliche und verlässliche Betreuung
  • Transparente und nachvollziehbare Arbeitsweise
  • Enge Zusammenarbeit mit Angehörigen, Einrichtungen, Ärzten und Behörden, soweit dies gewünscht oder erforderlich ist
  • Wahrung der Schweigepflicht und des Datenschutzes

Wichtiger Hinweis

Eine rechtliche Betreuung ersetzt

  • keine persönliche Assistenz,
  • keine Pflege und
  • keine hauswirtschaftlichen Leistungen.

Sie dient der rechtlichen Vertretung und Unterstützung in den durch das Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenbereichen.